Alle zuviel kassierten Zinsen müssen zurückgezahlt werden
Der Gerischtshof der Europäischen Union hat im Urteil vom 21. Dezember 2016 festgestellt, dass die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshof in Spanien über missbrauchliche Klausel gegen das Europäische Gesetz ist. Wenn eine Klausel als missbrauchlich erklärt wird, müssen die Zinsen von Anfang an zurück gezahlt werden. Bis zu diesem Datum galt das Gesetz vom Obersten Gerichtshof vom 25. März 2015, das die Rückzahlung der Zinsen vom 9. Mai 2013 (das Datum der ersten Gerichtsentscheidung) an begrenzt.